EINE BESONDERHEIT DES DEUTSCHEN ERBRECHTS: DER PFLICHTTEIL

Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil

Die gesetzliche Erbregelung unterscheidet sich von Land zu Land. In einigen Rechtsordnungen gibt es die Pflichtteilsregelung. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Lebenspartner und die direkten Abkömmlinge - Kinder aus der Ehe und Adoptivkinder, Enkelkinder und Urenkel – mit einem Pflichtteilsanspruch ausgestattet sind. Sie erhalten vom Erbe

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